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Die „Umwehrung“ ist der Fachbegriff in Bauordnungen für den geläufigeren Begriff „Geländer“.

Demnach ist eine Umwehrung eine Vorrichtung, die das Abstürzen von Personen auf tiefer liegende Flächen oder Stockwerke verhindern soll.

Ausserdem wird der Begriff der Umwehrung auch als Sammelbegriff für Geländer, Abschrankungen und Brüstungen verwendet - auch diese dienen der Sicherheit auf einem (Bau-)Grundstück oder innerhalb eines Gebäudes.

Ähnlich wie bei den Treppen, bzw. Fluchttreppen gibt es auch hier zahlreiche Vorschriften und Auflagen, vor allem in öffentlichen Gebäuden.

Geländer sollen dort z.B. nicht zum Klettern verleiten. Dies wird u.a. dadurch unterbunden, in dem die Füllstäbe nicht horizontal konstruiert werden und keine leiterähnlichen Gestaltungselemente verwendet werden. Meist werden Geländer mit senkrechten Stäben als Füllstabgeländer oder mit flächigen Füllelementen ausgeführt.

Das Aufsitzen oder Ablegen von Gegenständen auf Geländern und Umwehrungen kann z.B. dadurch vermieden werden, wenn keine dazu nutzbaren Flächen vorhanden sind.

Flächige Füllelemente von Geländern, wie z. B. Lochbleche, sollten keine sog. Fingerfangstellen haben. Diese Anforderung ist nach gängigen Vorschriften z.B. dann erfüllt, wenn Öffnungen, Bohrungen, Schlitze o.ä. kleiner als 8 mm oder größer als 25 mm sind und diese nicht scharfkantig ausgebildet werden.

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