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Treppen im allgemeinen und insbesondere Fluchttreppen sind ein breitgefächertes Thema, bei dem es eine Vielzahl von Vorschriften und Normen zu beachten gibt:
Eine Fluchttreppe ist eine Treppe, die als Fluchtweg dient um einem plötzlich auftauchenden, gefährlichen Ereignis, z.B. einem Brand, zu entkommen.
Dagegen wird eine Feuertreppe als eine Fluchttreppe bezeichnet, die nur im Brandfall benutzt werden darf und nicht für die normale Nutzung eines Gebäudes, bzw. als Zugang dazu zur Verfügung steht. Im Regelfall handelt es sich dabei um außenliegende Stahltreppen. Feuertreppen im Inneren erfordern zum Beispiel u.a. einen speziell feuerbeständigen Treppenraum und ggf. feuerbeständige Flure zum Ausgang.
Die Bauordnungen der Länder führen auch den Begriff einer „notwendigen Treppe“. Darunter ist geregelt, das zu jedem Aufenthaltsraum oder Arbeitsraum mindestens eine notwendige Treppe führt.
Bei den Treppen wird in der DIN 18065 zwischen allgemeinen Treppen und Treppen in Wohngebäuden unterschieden.
Die DIN für notwendige Treppen zeigt verschiedene Daten auf, die bei einer Treppenkonstruktion berücksichtigt werden müssen. Einige Vorschriften die in der DIN geregelt sind, berücksichtigen aber nicht die weitergehenden Vorschriften, die beispielsweise in der Arbeitsschutzverordnung oder der auch in der Verkaufsstättenordnung festgelegt sind.
Beispiele:
Sie sehen einen kleinen Auszug aus der „Treppenkunde“ - der Bau von Treppen, bzw. Fluchttreppen oder von notwendigen Treppen ist eine unserer Spezialisierungen am Standort Ihrlerstein bei Kelheim.